Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat über den Eilantrag Südafrikas entschieden: hat die Gefahr von Völkermord im Gazastreifen festgestellt und Israel verpflichtet, mit sofortiger Wirkung sicherzustellen, dass seine Streitkräfte keine Handlungen begehen, die die UN-Völkermordkonvention verletzen.

Die Forderung nach einem sofortigen Waffenstillstand wurde abgelehnt.
Der Gerichtshof wies alle von Israel vorgebrachten Argumente zurück und ist der Ansicht, dass ein "plausibler" Verstoß gegen die Völkermordkonvention durch Israel vorliegt. Er stellt fest, dass die israelische Militäroperation "zu einer großen Zahl von Toten und Verletzten, zur massenhaften Zerstörung von Häusern, zur gewaltsamen Vertreibung der großen Mehrheit der Bevölkerung und zu umfangreichen Schäden an der Zivilbevölkerung geführt hat".
Der Gerichtshof weist Israel an, "alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen zu ergreifen", um die Tötung von Palästinensern als Angehörige einer durch die Völkermordkonvention von 1948 geschützten Gruppe zu verhindern . Er bestimmt ferner, dass "Israel mit sofortiger Wirkung sicherstellen muss, dass sein Militär keine derartigen Tötungen vornimmt".

Israel muss sofortige und wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Bereitstellung humanitärer Hilfe und grundlegender Dienstleistungen zu ermöglichen.

Israel muss die direkte und öffentliche Aufstachelung zum Völkermord verhindern und bestrafen. Hier ist anzumerken, dass der Gerichtshof ausdrücklich die Aussagen des israelischen Präsidenten, des Verteidigungsministers und des Ministers für Energie und Infrastruktur zitiert und damit offen auf einige Personen hinweist, die strafrechtlich verfolgt werden sollten. Die Maßnahmen muss Israel innerhalb eines Monats in einem Bericht dokumentieren.

Das Gericht fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung der Geiseln, die während des Angriffs vom 7. Oktober entführt wurden (§85).

Der Richterspruch wurde mit großer Mehrheit gefällt: 16:1 / 15:2.

Die Reaktion des  israelischen MP: Israel führt den Krieg weiter bis zum absoluten Sieg.

Aus palästinensischer Sicht war die Entscheidung enttäuschend, vor allem, weil es keine Ende der Bombardierung der Zivilbevölkerung brachte.  Für Israels Politiker ist der Spruch nicht ganz ungefährlich. Wird ein Genozid festgestellt, drohen Strafen durch den Internationalen Strafgerichtshof oder eventuelle Sondergerichte. International rückt Israel immer mehr ins Abseits

Verwendete Quellen:

  1. Legal Tribune Online
  2. ZDF-heute mit einem Interview mit der Rechtswissenschaftlerin Prof. Stefanie Bock 
  3. Kommentar der dänische EU-Abgeordneten Margrete Auken. Sie ist stellvertretende Vorsitzende der Palästina-Delegation der EU. 
  4. Spiegel Online
  5. taz